Die Rechstanwältin Ilka Quirling und die Professorin Elisabeth Tuider sprechen über Illegalität, Asyl und LSBTI*. Am Ende ihrer Diskursanalyse stellen sie fest: Im Asylrecht hat es wenig Fortschritte gegeben.
Frage: In den vergangenen Jahren gab es Fortschritte bei der Anerkennung der Menschenrechte für LSBTI*. 2011 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat erstmals dazu eine Resolution. Trotz dieses Meilensteins haben Sie jüngst bei der Nürnberger LSBTI*-Menschenrechtskonferenz von „fortbestehendem Handlungsbedarf“ gesprochen. Was wären weitere Schritte?
Frage: Wieso erweist es sich als so schwierig, das deutsche Transsexuellengesetz so zu reformieren, dass es den Forderungen der Verfassungsrichter und der Trans*-Community gerecht wird?
Frage: Ab 1. November 2013 werden Geburten ohne Geschlechtseintrag registriert, sofern „das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet“ werden kann. Das ist ein Fortschritt, allerdings ein punktueller. Welche weiteren Regelungen wären für Inter*-Menschen wichtig?